Information der Stadtverwaltung zur Anbringung von Satellitenanlagen
Aus gegebenem Anlass möchte die Bürgermeisterin der Stadt Geithain nochmals darauf hinweisen, dass für Teile der Innenstadt eine Gestaltungssatzung gültig ist. Diese ist eine örtliche Bauvorschrift über die äußere Gestaltung von baulichen Anlagen, Werbeanlagen und Warenautomaten und über besondere Anforderungen an bauliche Anlagen, Werbeanlagen und Warenautomaten zur Erhaltung und Pflege der historischen Altstadt von Geithain. Gestaltungssatzung





